Die Konsumentin wandte sich an das Unternehmen Doktor Smile, um ihre Zahnstellung zu korrigieren: dafür wurde eine Zahlung von 75,- € /monatlich für 24 Monate + Retainer um € 490,- vereinbart. Vor der Behandlung musste die Konsumenten einen ihr vorgeschlagenen Zahnarzt aufsuchen, und ihr wurde ein Zahn abgeschliffen, um entsprechend Platz für das Zurechtrücken der Zähne zu schaffen. Mitte Jänner 2023 hat die Konsumenten mit der eigentlichen Behandlung begonnen: die Behandlungsdauer war zunächst für drei Monate angesetzt. Bereits zu diesem Zeitpunkt informierte die Konsumenten das Unternehmen, dass die bisherige Behandlung für sie zwar schmerzhaft wäre, aber sich die Zähne nicht bewegen würden. Seitens des Unternehmens antwortete man nur lapidar, dass sie abwarten solle, bis die Behandlung abgeschlossen sei.. Nach dieser vereinbarten Behandlungszeit kontaktierte die Konsumenten Doktor Smile erneut mit dem Hinweis, dass keine ordnungsgemäße Zahnkorrektur innerhalb der vorgesehenen Behandlungszeit stattgefunden hätte. Daraufhin wurde ihr eine kostenlose Nachbehandlung zugesagt, leider fand diese jedoch nie statt. Die Konsumenten informiert das Unternehmen darüber, dass sie die vereinbarte Ratenzahlung nicht einhalten wolle, da kein Ergebnis vorliegen würde. Sie hätte lediglich Zahnschmerzen, die Zähne wären nun jedoch noch „schiefer“ als zuvor. Trotzdem erhielt die Konsumenten eine Zahlungsaufforderung durch ein Inkassobüro. Da die Konsumenten nicht wusste, wie sie weiter in diesem Fall vorgehen sollte, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Der Konsumenten Schutz Verband Österreich und seine Presseabteilung kontaktierten sowohl das Unternehmen Dr. Smile als auch das Inkassobüro mehrfach (auch dessen Rechtsabteilung) und legten die Sichtweise der Konsumenten nochmals ausführlich dar. Nach mehrfachen Aufforderungen und Urgenzen konnte für die Konsumentin das Ergebnis erzielt werden, dass das Unternehmen auf alle weiteren Forderungen aus der Vereinbarun verzichtete.