Verjährte Forderung
Frau S. habe von einem Inkassobüro im Namen des Unternehmens Hutchison Drei Austria GmbH eine Forderung in Höhe von über € 2.000,- erhalten. Die Konsumentin habe mit dem Unternehmen in keiner Weise Kontakt gehabt, jedoch hätte ihre Mutter einen Vertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen. Das Jahr des Vertragsabschlusses sei Frau S. jedoch unbekannt gewesen, wobei die Forderung ihrer Meinung nach möglicherweise aus dem Jahr 2009 stammen könnte, sodass diese bereits verjährt gewesen sei, zumal die Forderung nie gerichtlich geltend gemacht worden wäre. Frau S. wandte sich daher an die Hilfe des Konsumentenschutzes und ersuchte das Unternehmen die Forderung gegen sie auszubuchen. Durch die Intervention des Konsumentenschutzes konnte das Anliegen zur Zufriedenheit der Konsumentin gelöst werden. Das Inkassobüro teilte mit, dass der Fall abgeschlossen und außer Evidenz genommen wurde.