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Kundin unzufrieden mit Friseur-Ergebnis

Im Juni 2020 ging Frau R. zum Friseur Concept 15 Hairdressing in Wien. Dort wollte sie sich einen asymmetrischen Bob schneiden lassen. Mit dem Ergebnis war sie allerdings nicht zufrieden und da alle Versuche eine Lösung zu finden, scheiterten, kam Frau R. zum Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine die Frau R. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. In einer Stellungnahme teilte die Concept 15 Hairdressing mit, dass Frau R. nach Ihrem Termin Mitte Juni einen Folgetermin im Juli gebucht hatte, was unter anderem als Zeichen der Zufriedenheit verstanden wurde. Auch hätte man der Kundin einen kostenlosen Haarverlängerungstermin anlässlich einer Produktschulung im Gegenwert von € 500,- angeboten. Covid-bedingt wurde diese Produktschulung verschoben. Eine von Frau R. behauptete Haarverlängerung bei einem anderen Salon sei jedenfalls nicht Gegenstand der Verhandlungen gewesen. Frau R. entgegnete, dass sie aus Angst vor einem weiteren schlechten Ergebnis dort nicht weiter frisiert werden wollte. Concept 15 Hairdressing teilte abschließend mit, dass es jedenfalls nicht zu einer Entschädigungszahlung kommen werde.