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Mobilfunker mit Verrechnungsproblemen

Frau W. kündigte zum 30. April 2020 ihren Vertrag mit der Magenta Telekom (T-Mobile Austria GmbH) und dies wurde ihr vom Unternehmen auch bestätigt. Die Geräte wurden entsprechend der Vereinbarung per Post retourniert. Zweieinhalb Monate später erhielt Frau W. eine Rechnung in der Höhe von € 135,-. In der Folge waren diverse Aussagen zu dieser unbegründeten Forderung zu bekommen: von Missverständnis, über Überschneidung, bis hin zu einer angeblichen Rücküberweisung, die jedoch nie durchgeführt wurde. Schlussendlich erhielt Frau W. ein Schreiben von einem Inkassobüro und kam direkt zum Konsumentenschutz Verband Österreich mit der Bitte um Vermittlung. In ihrer Stellungnahme teilte Magenta Telekom mit, dass durch die Überschneidung bei der Retournierung des Equipments und der Rückbuchung der SEPA-Lastschrift durch Frau W. eine neuerliche Forderung entstanden sei. Man bedauere die Unannehmlichkeiten und biete Frau W. an, sie könne die offenen Positionen spesenfrei binnen 14 Tagen bezahlen, um den Inkassoauftrag zu stornieren. Frau W. antwortete, dass es sich dabei weiterhin um den bereits mehrfach beanstandeten Irrtum handle und dass sie dem Unternehmen kein Geld mehr schulde. Magenta Telekom bestätige diese Aussage, das Inkassobüro hingegen war anderer Ansicht. Magenta Telekom entschuldigte sich für die falschen Auskünfte durch das Inkassobüro. Durch verschiedene Zuständigkeiten innerhalb des Konzerns sei es nicht immer in der Sekunde möglich, die Stornierung der Betreibung beim Inkasso zu veranlassen. Man bestätigte, dass die Angelegenheit erledigt sei und, dass Frau W. eine Bestätigung über die Einstellung des Inkassoverfahrens erhalten werde. Das betreibende Inkassobüro bestätigte ebenfalls, dass keine Auswirkung auf die Bonität der Konsumentin durch diesen Fehleintrag gegeben sei.