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Taekwondo-Kurs während Pandemie nur online möglich

Herr K. hatte seinen 5-jährigen Sohn in einen Kurs der Young Ung Taekwondo GmbH eingeschrieben. Wegen der Pandemie wurde der Kurs in der Folge nur noch online angeboten. Da das Kind online allerdings kein Interesse an dem Kurs hatte und sich nicht darauf konzentrieren konnte, wollte Herr K. den Vertrag kündigen. Nach einem Missverständnis hinsichtlich der Kündigungsfrist hätte Herr K. den Vertrag gerne mit August 2020 unter Rückzahlung der bezahlten Beiträge gekündigt gehabt und kam zum Konsumentenschutz Verband Österreich mit der Bitte um Vermittlung. Dank Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine den Herrn K. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Das Taekwondo-Studio nahm mehrfach Stellung und es wurde die Kündigung vom Juli 2020 zum Februar 2021 unter Gutschrift jener Beiträge, die für behördlich geschlossene Zeiträume entrichtet wurden, angenommen.