Photovoltaikanlage und Förderung
Herr R. beschloss eines Tages sich eine Photovoltaikanlage bei der Firma Austria Media Energieffizienzberatung zu kaufen. Nach einigen Verzögerungen und Unklarheiten wurde die Anlage teilweise geliefert. Herr R. entschloss sich dann, diese Anlage von einer anderen Firma aufbauen zu lassen. In der Zwischenzeit entstandenen Unklarheiten über die zu erlangenden Förderungen. Die Ware steht nach wie vor originalverpackt am Grundstück von Herrn R., dieser kam zum Konsumentenschutz Verband und bat um Vermittlung. In einer ersten Stellungnahme bat die Firma Austria Media Energieeffizienzberatung um eine Fristerstreckung, da noch nicht alle Informationen für die Beantwortung der Anfrage des Konsumenten zusammen getragen werden konnten. In der zweiten Stellungnahme teilte das Unternehmen mit, dass Herr R. auf die Corona-bedingten Liefer- und Transportengpässe hingewiesen wurde. Die Förderungsmöglichkeiten hätte Herr R. bei seiner Gemeinde erfragen müssen, diese seien jeweils unterschiedlich. Auch wurde auf logistische und Speditionstechnische Belange eingegangen: der Kunde habe sich mitten in der Abwicklung dazu entschieden, die Anlage - entgegen allen Empfehlungen - selbst zu montieren. Für die Inbetriebnahme wird ein Inbetriebnahmeprotokoll benötigt, mit diesem beginne die Garantiezeit der Systemlieferanten. Eine angebliche Nichtlieferung einzelner Teile könne man nicht nachvollziehen, zumal der Kunde den Empfang der Ware der Spedition quittiert habe, trotzdem habe man diese angeblich fehlenden Teile erneut auf eigene Kosten bestellt und erneut ausgeliefert. Eine Lieferreklamation nach neun Monaten könne auch von den Speditionen mangels Nachvollziehbarkeit nicht mehr bearbeitet werden. Herr R. antwortete, er habe die Angelegenheit nun seinem Rechtsschutz übergeben.