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Ein Wintergarten mit hoher Anzahlung und fehlender Lieferung

Familie B. hatte Ende November 2019 der Firma W.V.M. Wintergarten Vertriebs- und Montage GmbH aus Brunn am Gebirge den Auftrag für einen Wintergarten erteilt. Dieser sollte, vor der Montage, bei einer Gartenbaumesse in Tulln ausgestellt und gleich anschließend am Zielort aufgebaut werden. Da die Gartenbaumesse in Tulln Corona-bedingt abgesagt wurde, kam Familie B. der Firma W.V.M. Wintergarten Vertriebs- und Montage GmbH in der Form entgegen, als dass der Wintergarten bei einer hausinternen Messe Ende Mai und Anfang Juni 2020 ausgestellt wird und in der Folge bei den Kunden montiert werden solle. Der Montagetermin war für den 09.06.2020 anberaumt, jedoch seitens des Unternehmens ohne Angabe von Gründen nicht eingehalten worden. Ein zweiter Montagetermin Mitte Juli 2020 wurde ebenfalls von der Firma W.V.M. Wintergarten Vertriebs- und Montage GmbH nicht eingehalten. Es wurde ein letzter Montagetermin vereinbart, unter Zusicherung der Rückerstattung der Anzahlung in Höhe von € 21.000,- für den Fall, dass der Termin nicht eingehalten werde. Weder hielt der Termin, noch wurde die Anzahlung erstattet und Familie B. kam zum Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine die Familie B. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die Firma W.V.M. Wintergarten Vertriebs- und Montage GmbH antwortete in einer ersten Stellungnahme, dass ihr Anwalt bis 30.08.2020 auf Urlaub ist und danach "der wahre Sachverhalt" übermittelt werde. Besagtes Schreiben langte nicht ein. Bis Redaktionsschluss langten auch keine neuen Informationen seitens der Firma W.V.M. Wintergarten Vertriebs- und Montage GmbH ein und Familie B. entschloss sich zwischenzeitlich den Klagsweg zu beschreiten.