Nogis-Geräte sind nicht gebührenpflichtig
Herr N. hat nach der Umstellung auf die Empfangstechnologie DVB-T2 kein neues Fernsehgerät mit entsprechender Technologie angeschafft sondern sich für ein Streaminggerät des Herstellers Nogis entschieden. Diese sind nicht gebührenpflichtig. Er änderte seine Radio & TV-Meldung auf nur noch Radio und die GIS schickte einen Außendienstmitarbeiter um dies zu kontrollieren. Zu diesem Zeitpunkt war nur das Kind von Herrn N. zu Hause und dieses antwortete auf die Frage ob ORF-Programme empfangen werden können mit ja. Daraufhin erhielt Herr N. wieder Vorschreibungen für Radio und Fernsehen. Herr N. kam zum Konsumentenschutz Verband Österreich und bat um Unterstützung. Dank Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine den Herrn N. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die GIS Gebühren Info Service GmbH schrieb in Ihrer Stellungnahme, dass sie eine Einigung mit dem Konsumenten, erzielen konnte. Herr N. bestätigte diesen Umstand mittels separater Nachricht und bedankte sich für die Unterstützung durch den Konsumentenschutz Verband Österreich.