Bei McDonalds konsumiert und saftige Parkgebühr erhalten
Frau O. war im Februar 2020 Kundin bei McDonalds in Brunn am Gebirge. Sie blieb dort etwas länger, ca. eineinhalb Stunden und bekam eine Aufforderung für die über 90 Minuten andauernde Abstellzeit 75 Euro zu bezahlen. Sie sei die ganze Zeit im Gebäude gewesen, wofür es Rechnungen und Zeugen gebe. Ihr Freund versuchte die Angelegenheit zu klären, der Filialleiter meinte nur, man könne einen Verlängerungsschein anfordern, wenn dies erforderlich sei. Laut Frau O. sei das allerdings nirgends ersichtlich. Auch mit der Parkaufsichtsfirma konnte keine Lösung gefunden werden. Frau O. kam zum Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine für Frau O. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. In einer ersten Stellungnahme teilte die McDonalds Franchise GmbH mit, dass bei Restaurants an hoch frequentierten Lagen die Notwendigkeit eingeschränkter Parkzeiten bestehe um Dauerparker zu vermeiden. Die Begrenzung sei durch Schilder klar erkenntlich gemacht. In der Folge nahm auch die mit der Parküberwachung beauftragte Firma Park&Control PAC Austria GmbH Stellung. Die Konsumentin hätte die Möglichkeit gehabt sich einen Verlängerungsschein zu holen. Die Angelegenheit sei mit dem Parkplatzbesitzer zu klären. Die Konsumentin erwiderte, dass sie sich schlecht behandelt fühle. Keinesfalls sei sie eine Dauerparkerin, wie es hier ihrer Meinung nach suggeriert werde. Nach nochmaliger Urgenz teilte McDonalds mit, dass man bereits reagiert habe und es bei der Entscheidung bleibe.