Kundin unzufrieden mit Fitness-Center
Im Jänner 2020 war Frau Mag. F. nach einer Pause wegen einer Kur wieder bei Kieser Training (Kraft und Gesundheit GmbH & Co KG). Nach dem Training ging es ihr nicht gut und sie konsultierte einen Orthopäden. Dieser verbot bis auf Weiteres jegliches Krafttraining und leitete eine traditionelle Therapie ein. Die Konsumentin ersuchte bei Ihrem Fitness-Center um eine außerordentliche Kündigung. Da sie jedoch keine Einigung mit dem Unternehmen erreichen konnte, wandte sich Frau Mag. F. an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine die Frau Mag. F zufriedenstellende Lösung gefunden werden. In einer späten Stellungnahme teilte die Kraft und Gesundheit GmbH & Co KG (Kieser Training) mit, dass man der Konsumentin nur dann eine außergewöhnliche Kündigung anbieten könne, wenn eine generelle Sportunverträglichkeit diagnostiziert werde. Eine nur temporäre Einschränkung könne mit Auszeit ausgeglichen werden. Frau Mag. F. hielt abschließend fest, dass ein Ignorieren der gesundheitlichen Einschränkungen das Unternehmen nicht unbedingt in einem gutem Licht erscheinen lässt.