Forderung erhalten, jedoch kein kostenpflichtiger Vertrag
Gegenüber Herrn K. sei seitens eines Inkassobüros in Namen von 1&1 Mail & Media GmbH im Oktober 2014 eine Forderung in Höhe von € 71,- geltend gemacht worden. Der Konsument habe nie bewusst einen kostenpflichtigen Vertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen. Außerdem habe er bis dato keine Belehrung über geltende Rücktrittsrechte erhalten. Der Konsument ersuchte um Auskunft, jedoch habe er keine positive Rückmeldung seitens 1&1 Mail & Media GmbH erhalten, weshalb er sich an den Konsumentenschutz wandte. Durch die Intervention des Konsumentenschutzes konnte eine positive Lösung gefunden werden. Das Inkassobüro habe Akt außer Evidenz genommen bzw. 1&1 Mail & Media GmbH habe das Anliegen im Sinne des Konsumenten abgeschlossen.