Schuld wird nach 15 Jahren eingetrieben
Herr H. ist vor 15 Jahren einmal ohne Ticket der Wiener Linien erwischt worden. Scheinbar ging das bis zu Gericht, wurde laut Angaben des Konsumenten allerdings nie exekutiert, zumal er immer an der selben Adresse wohnte und somit greifbar war. Nunmehr erhielt er vom Inkassobüro Intrum Austria GmbH eine Forderung in der Höhe von knapp € 1.000,-. Die ursprüngliche Forderung belief sich auf € 127,-. Herr H. kam zum Konsumentenschutz Verband Österreich. Die Wiener Linien GmbH & Co KG teilten in einer Stellungnahme mit, dass man von einer Kommunikation mit Dritten absehe. Herr H. möge sich per eMail mit dem Inkassounternehmen Intrum Austria GmbH in Verbindung setzen. Das Inkassobüro teilte Herrn H. mit, dass bei einer Mahnklage mindestens zwei Vollstreckungsversuche über das Gericht beantragt werden. Erst wenn diese Maßnahmen erfolglos bleiben, werden die Titel an Intrum übergeben. Bei den entstandenen Kosten handelt es sich um Anwalts- und Gerichtskosten. Gerne biete man eine Kulanzlösung an, jedoch könne man nicht zur Gänze auf die angefallenen Kosten verzichten.