• 01/34 456
  • Wien, Österreich
  • 19℃ Ein paar Wolken

Mietwagen mit Delle

Eine Bekannte von Frau M. mietete bei der Autoverleihfirma Sixt GmbH einen Fiat Ducato Pan, um damit Möbel zu transportieren. Bei der Unterschriftsleistung entschloss sich die Mieterin des Transportfahrzeugs auch für eine Kaskoversicherung mit einem Selbstbehalt von € 600,-. Da an diesem Tag beim Autovermieter viel los war, drängten die Mitarbeiter auf eine rasche Abfertigung. Dabei entfiel unter anderem der versprochene gemeinsame Rundgang um das Auto, wie auch die Aufklärung über die Möglichkeit eines geringeren Selbstbehaltes. Nach der Rückgabe wurde die Mieterin des Fahrzeuges auf einen angeblich neu vorhandenen Schaden hingewiesen, den sie sich nicht erklären konnte. Sie bestritt die Forderung und kam zum Konsumentenschutz Verband Österreich. In einer ersten Stellungnahme teilte die Firma Sixt GmbH mit, dass die Mieterin das Übernahme- und Rückübergabeprotokoll unterschrieben habe und man daher davon ausgehe, der Schaden sei während der Mietdauer entstanden. Frau P., die Mieterin, beharrte darauf, weder einen Unfall noch einen Parkschaden gehabt zu haben und schloss nicht aus, dass es sich beim Verhalten der Verleihfirma um System handeln könnte. Eine weitere Antwort war von der Firma Sixt GmbH bis Redaktionsschluss nicht zu bekommen. Frau M. teilte uns mit, dass Ihre Bekannte Frau P. von der Androhung weiterer Schritte eingeschüchtert, die ungerechtfertigte Forderung beglichen habe. Gleichzeitig teilte Frau M. mit, dass ihre Recherche im Internet bestätige, dass viele andere Kunden ähnliche Erfahrungen mit Forderungen durch die Firma Sixt erlebt hätten.