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Radio und Fernsehgebühren

Herr A. wurde mit einer Forderung der GIS Gebühren Info Service GmbH konfrontiert. Er sollte auch für ein nicht vorhandenes Radio eine Gebühr entrichten. Herr A. sah sich übervorteilt und kam zum Konsumentenschutz Verband Österreich. Viele Stellungnahmen der GIS Gebühren Info Service GmbH waren automatisierte Antworten, die auf eine technische Umstellung und Verzögerungen in der Bearbeitung hinwiesen. Die GIS Gebühren Info Service GmbH teilte in einer der Stellungnahmen mit, dass man auch bei einem TV-Gerät aktuellerer Bauart von der Möglichkeit eines Rundfunkempfangs ausgehe und daher die Vorschreibung derart laute. Herr A. beharrte darauf, keinen Radioempfang wahrzunehmen und die GIS Gebühren Info Service GmbH teilte in ihrer abschließenden Stellungnahme mit, dass nach eingehender Prüfung des Sachverhaltes die Rundfunkmeldung beendet wurde. Das zuständige Inkassobüro werde angewiesen die Betreibung einzustellen.