Online-Kauf, keine Ware und trotzdem Forderung
Mitte April 2019 kaufte Frau E. im Internet eine Uhr. Sie wählte Kauf auf Rechnung. Nachdem die Ware bei ihr nie einlangte, verweigerte sie die Zahlung. In der Folge erhielt Frau E. Mahnungen von der Klarna Bank AB und einem Inkassobüro. Alle Versuche die Angelegenheit zu klären, scheiterten und Frau E. kam zum Konsumentenschutz Verband Österreich. Nach Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine Frau E. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. In einer Stellungnahme teilte die Klarna Bank AB mit, dass sich Frau E. bitte mit dem Onlineshop in Verbindung setzen möge. Bis zur Klärung sei die Angelegenheit auf Mahnstopp gesetzt worden. In einer weiteren Stellungnahme teilte die Klarna Bank AB mit, dass der Akt bereits zurückgezogen worden sei und nicht mehr weiter verfolgt werde.