Sprachferien mit Nebengeräuschen
Frau S. hat für ihre minderjährige Tochter im Vorfeld eines bevorstehenden Wechsels an ein Oberrealgymnasium eine Sprachreise für Anfänger ohne Vorkenntnisse nach Frankreich gebucht. Die Konsumentin teilt uns mit, dass die Zustände vor Ort unzumutbar waren und der angebotene Wechsel zu einer anderen Gastfamilie in der Hochsaison - trotz vorheriger Zusage - nicht durchgeführt wurde. Frau S. forderte einen Betrag in Höhe von € 1.800,- an Kurskosten zurück und da sie mit dem Unternehmen EF Education GmbH auf keinen grünen Zweig kommen konnte, wandte sie sich damit an den Konsumentenschutz Verband Österreich. In ihrer Stellungnahme teilte die EF Education GmbH mit, man bedauere, dass es zu Problemen gekommen sei. Man überprüfe die Gastfamilien regelmäßig und zum Prüfungszeitpunkt gab es keine Beanstandungen. Man bedauere, dass das kollektive Klassenniveau der ersten Gruppe nicht dem gewünschten Anfängerlevel entsprochen habe. Man sei daher bereit, dem Bedauern auch monetär Ausdruck zu verleihen und biete € 1.000,- als Kompensationsbetrag an. Frau S. hat dieses Angebot schlussendlich angenommen.