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Auf nicht abgeschlossenen Bestellvorgang erfolgte eine Inkasso-Mahnung

Herr F. hatte im Jahr 2017 eine Software bei der Firma vollversion-kaufen.de im Internet gekauft. Da der Bestellvorgang beim Bezahlen mittels Kreditkarte nicht abgeschlossen werden konnte startete er unmittelbar darauf einen zweiten Bestellvorgang. Mangels Bestätigungsmail für den ersten Versuch ging Herr F. davon aus, dass er nur eine Bestellung getätigt hatte. Nach rund zwei Jahren erhielt Herr F. ein Schreiben von einem Inkassobüro. Da er die Angelegenheit nicht selbst klären konnte, kontaktierte er den Konsumentenschutz Verband Österreich. In einer Stellungnahme über das Inkassobüro "National Inkasso GmbH" teilte die Firma vollversion-kaufen.de mit, dass ein Produkt gekauft und nicht bezahlt wurde. Weder sei ein Widerruf erfolgt noch sei auf eine Zahlungserinnerung und Mahnung eine Zahlung erfolgt. Es sei sogar nachgefragt worden, ob man behilflich sein könne. Herr F. habe zudem mitgeteilt, diese Erinnerungen erhalten zu haben. Man halte daher an der bestehenden Forderung fest. Herr F. teilte mit, dass er die Forderung nicht akzeptiere. Die Firma vollversion-kaufen.de teilte, wieder vertreten durch ein Inkassobüro mit, dass Zahlungserinnerung und Mahnung mittels E-Mail zugestellt worden seien, und man das SMTP-Protokoll des Servers wie ein Einwurfschreiben mit Zustellbestätigung sehe. Herr F. teilte mit, dass er keine Zahlungserinnerung oder Mahnung erhalten habe. Gerne solle man ihm die Protokolle zur Kontrolle vorlegen. Darüber hinaus habe er einen Bonus eingelöst und der eingeforderte Betrag entspreche nicht der Höhe des nicht zustande gekommenen Kaufs. Auf nochmalige Aufforderung teilte das Inkassobüro einen Screenshot eines angeblichen SMTP-Protokolls mit. Die Angelegenheit konnte bis Redaktionsschluss nicht den Herrn F. zufriedenstellend geklärt werden.