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Kosten einer Inbetriebnahme sind zum Problem geworden

Herr K. hatte sich von der Firma E. Mayer Gebäudetechnik GmbH eine Therme in Betrieb nehmen lassen. Über die Kosten der Leistungserbringung gab es Unstimmigkeiten da die Heizanlage das Wohnobjekt zu stark aufheizte und Herr K. ersuchte den Konsumentenschutz Verband Österreich um Unterstützung. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine den Herrn K. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. In einer abschließenden Stellungnahme teilte die Firma E. Mayer Gebäudetechnik GmbH (Kurz Nordgas) mit, dass die Angaben des Kunden nicht richtig seien. Man sei von der ordnungsgemäßen Abrechnung der Leistung überzeugt und halte daher an der Forderung fest. Man werde ein Bauteil zwecks Überprüfung in das Erzeugerwerk eingesandt, da man "Zerstörung durch den Kunden vermute" und darüber hinaus werde man die Anlage des Kunden künftig nicht betreuen.