Forderung durch Vollkasko-Versicherung beim Leihwagen
Ende Juli 2019 mietete Frau E. für einen Kurzurlaub einen Mietwagen bei der Firma Sixt GmbH. Sie schloss auch eine Vollkasko-Versicherung mit € 0,- Selbstbehalt ab. Auf einer kurvenreichen engen Straße streifte Frau E. bei Regen eine Leitschiene und verursachte einen Blechschaden. Der Schaden wurde bei der Rückgabe vermerkt. Einige Tage danach erhielt Frau E. eine Zahlungsaufforderung in der Höhe von ca. € 2.800,- mit der Begründung, dass sie nicht die Polizei gerufen habe und die Vollkaskoversicherung daher nicht greife. Frau E. teilt mit, dass sie an der Unfallstelle nicht bleiben und die Polizei rufen konnte, da der Abschnitt zu eng und damit gefährlich war, sollten weitere Autos vorbeikommen. Frau E. kam zum Konsumentenschutz Österreich mit der Bitte um Unterstützung. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine die Konsumentin zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die Firma Sixt GmbH zeigte bis Redaktionsschluss keine Bereitschaft Ihren Standpunkt zu ändern und beauftragte auch einen Rechtsanwalt, der mit Klage drohte. Frau E. hat zwischenzeitlich ihren eigenen Anwalt mit der Angelegenheit beauftragt.