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Forderung überhöht!

Gegenüber Frau S. sei seitens eines Inkassobüros im Namen von Wiener Linien GmbH & Co
KG mit Schreiben vom 10.10.2014 eine Forderung in Höhe von € 423,- geltend gemacht worden. Frau S. sei im Februar 2014 ohne Fahrschein mit der Straßenbahn gefahren und ihr sei mitgeteilt worden, dass sie sich eine Jahreskarte kaufen solle und somit die Strafe hinfällig werde. Laut Angaben der Konsumentin habe sie sich eine Jahreskarte gekauft, jedoch es versäumt diese der zuständigen Stelle zu zeigen. Frau S. habe zwischenzeitlich mit 05.11.2014 die Hauptforderung in Höhe von € 144,- überwiesen und ihrer Meinung nach sei die Angemessenheit der Spesen nicht gegeben, ihren Angaben nach sei lediglich ein Betrag in Höhe von € 55,- offen gewesen. Aus diesem Grund wandte sich Frau S. an die Hilfe des Konsumentenschutz. Nach Intervention des Konsumentenschutzes konnte für Frau S. eine zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Das Inkassounternehmen beziehungsweise Wiener Linien GmbH & Co
KG überprüften die Angelegenheit und übersendeten ihr eine Endabrechnung mit einem zu zahlenden Betrag in Höhe von € 55.-.