Gegenstandsbergung von einem Dach nach einem Sturm
Nach einem Sturm im Juni 2019 rief Frau H. die Firma Hartmut Köck Gesellschaft m.b.H. zwecks Bergung eines verwehten Gegenstandes von einem Dach an. In der Folge wurden ihr fast € 400,- in Rechnung gestellt. Unter anderem wurde eine Verzögerung durch einen Verkehrsstau bei der Anfahrt sowie ein zweiter Mitarbeiter, der allerdings laut Angaben der Konsumentin nicht dabei war, verrechnet. Frau H. kam zum Konsumentenschutz Verband Österreich. In Ihrer Stellungnahme teilte die Firma Hartmut Köck Gesellschaft m.b.H. mit, dass man die Argumentation von Frau H. nicht nachvollziehen könne. Laut geltenden Gesetzen sei man als "gefährlicher Beruf" eingestuft und damit verpflichtet als "Partie" zu arbeiten. Die beiden Mitarbeiter seien auch nachweislich vor Ort gewesen. Im Rahmen der "dringenden" Beauftragung habe man eine Baustelle in 1230 Wien sichern und verlassen müssen, um in den 21. Bezirk zu Frau H. zu kommen. Die Umleitung sei mit einigem organisatorischem Aufwand verbunden gewesen. Angesichts der erbrachten Bemühungen in diesem "Notfall" und der Verpflichtungen gegenüber den eigenen Mitarbeitern und dem Staat sowie den Lieferanten ersuche man Frau H. um Überweisung der offenen Rechnungssumme.