Vertragsrücktritt aus wirtschaftlichem Grund
Frau W. unterschrieb im März 2019 bei der Firma K. Ludwig GmbH (Möbel Ludwig) einen Vertrag für eine Polsterecke. Aufgrund einer unvorhersehbaren außerordentlichen wirtschaftlichen Belastung trat Frau W. einige Tage später vom Vertrag zurück und teilte diesen unangenehmen Umstand der Firma mit. Einen Monat später erhielt Frau W. eine Zahlungsaufforderung. Darauf übermittelte sie erneut die bereits übermittelte Nachricht vom März. Anfang Juli 2019 erhielt Frau W. dann eine Aufforderung die Anzahlung zu überweisen unter Androhung einer Übergabe an einen Rechtsanwalt. Frau W. kam zum Konsumentenschutz Verband Österreich. In seiner Stellungnahme teilte Möbel Ludwig mit, dass man Frau W. unter Verweis auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen im April mitgeteilt habe, dass bei Stornierung eine Stornogebühr in der Höhe von 30 Prozent anfalle. Gleichzeitig sei Frau W. zu einem Gespräch eingeladen worden, um weitere Optionen zu besprechen. Leider habe Frau W. darauf nicht reagiert, daher wurde der Mahnlauf fortgeführt. Die Firma Möbel Ludwig teilte darüber hinaus mit, dass man nach wie vor eine Lösung für Frau W. finden wolle und lade sie herzlich zu einem Gespräch ein. Es liege kein Verschulden der Firma Möbel Ludwig vor. In einem persönlichen Gespräch hätte man zum Beispiel auch die Möglichkeit einer zinsfreien Teilzahlung anbieten können. Frau W. teilte in einer abschließenden Stellungnahme mit, dass sie einerseits nicht bereit sei, 30 Prozent für keine Leistung zu bezahlen. Wenn überhaupt sei sie bereit, 30 Prozent für einen Einkaufsgutschein in selber Höhe zu bezahlen. Darüber hinaus habe sich Frau W. nunmehr entschlossen einen Anwalt einzuschalten.