Gebührenbefreiung war nicht korrekt vermerkt
Herr L. hatte trotz einer Rundfunkgebührenbefreiung die Forderung eines Inkassobüros erhalten. Er kam zum Konsumentenschutz Verband Österreich. In ihrer freundlichen Stellungnahme teilte die GIS Gebühren Info Service GmbH mit, dass sich in gegenständlicher Angelegenheit leider Verfahrensschritte überschnitten hätten. Das Inkassobüro habe den Fall bereits eingestellt und zu der Teilnehmernummer seien derzeit keine Rundfunkgebühren und damit verbundenen Abgaben und Entgelte zu entrichten.