Trotz Auslandsaufenthalt Rundfunkgebühren zahlen?
Gegenüber Frau Mag. G. wurde seitens einer Anwaltskanzlei im Namen der GIS Gebühren Info Service GmbH eine Forderungen in Höhe von ca. € 1.300,- geltend gemacht. Frau G. konnte den Grund der erhaltenen Forderungen nicht nachvollziehen, da aus ihrer Sicht kein schuldhaftes Verhalten gesetzt worden sei, welches das Einschreiten einer Anwaltskanzlei begründen könnte. Laut Angaben der Konsumentin sollte sie aufgrund eines Auslandsaufenthalts in den Jahren 2016 und 2017 von den GIS-Gebühren überhaupt befreit sein. Zusätzlich teile sie mit, dass sie die notwendigen Unterlagen (den durchgehenden Meldeverlauf) bei der GIS eingereicht habe sowie dass sie keinen Fernseher besitze. Hilfesuchend hat sich Frau Mag. G. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt.
Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine für Frau Mag. G. vollkommen zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die GIS Gebühren Info Service GmbH teilte uns mit, dass die offene Forderung bezüglich der Rundfunkgebühren ausgebucht wurde.