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Telefonische Beauftragung ein Missverständnis

Frau F.-A. hatte sich im Jahr 2018 telefonisch für einen WIFI-Kurs angemeldet. Offensichtlich war dies ein Missverständnis, da die Konsumentin nur Infomationsunterlagen haben wollte und keine Anmeldung. Nachdem sie vom WIFI eine Mahnung erhielt, versuchte sie die Angelegenheit aufzuklären. Das WIFI hat ihr angesichts der bereits abgelaufenen Rücktrittsfrist eine Kulanzlösung angeboten. Frau A. nahm das Angebot nicht an. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine die Frau F.-A. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. In seiner Stellungnahme erläuterte das WIFI den Ablauf der Ereignisse und erinnerte an die telefonische Bestellung und die Möglichkeiten zum Vertragsrücktritt, die ungenutzt verstrichen. Auch auf das Kulanzangebot hatte Frau F.-A. nicht reagiert und es blieb daher bei der gesamten Forderung.