Vergessenes Haustürgeschäft mit späten Folgen
Gegenüber Herrn O. wurden seitens eines Inkassobüros im Namen der LIBU-ZET e. U. Ende des Jahres 2012 unterschiedliche Forderungen in Höhe von insgesamt ca. € 1.000,- geltend gemacht. Laut Angaben des Konsumenten sei er im Jänner 2012 im Zuge eines Haustürgeschäftes überredet worden, seine Unterschrift für zwei Zeitschriftenabos zu leisten. Trotz mehrmaligen Kontaktversuchen mit dem Zeitschriftunternehmen hat der Konsument statt Vertragsunterlagen nur Auftragsbestätigungen und Zahlscheine erhalten, wobei die Abo-Beträge höher waren, als ihm ursprünglich präsentiert worden sei. Infolgedessen hat Herr O. die zwei Abo-Verträge widerrufen und sich entschlossen keine Geldbeträge mehr zu leisten. Da der Widerruf laut Angaben des Konsumenten seitens des Unternehmens akzeptiert wurde und dadurch das Anliegen als erledigt betrachtet werden sollte, konnte Herr O. im Jahr 2018 den Besuch eines Gerichtsvollziehers betreffend diese Angelegenheit nicht nachvollziehen. Der Konsument wusste sich in der Sache nicht mehr weiterhelfen, weshalb er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich wandte.
Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine Herrn O. vollkommen zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Das betreibende Inkassobüro teilte uns mit, dass die gerichtliche Betreibung eingestellt wurde.