Teilnahme am Lottospiel rückgängig gemacht
Frau D. wurde im Auftrag des Unternehmens Euro Lotto Chance telefonisch kontaktiert, wobei ihr die Teilnahme an einem Lottospiel schmackhaft gemacht wurde. Laut Angaben der Konsumentin wollte sie nicht gleich zusagen und hat das Unternehmen um Bedenkzeit gebeten. Umso erstaunter war sie nach Erhalt eines Schreibens von Unternehmen, wo man ihr unter anderem mitteilte, dass man sich für die erteilte Erlaubnis, von ihrem Konto Beträge abzubuchen, bedanke und dass sie für ausreichende Kontodeckung sorgen möge. Da die Konsumentin fest davon überzeugt war, keinen Vertrag abgeschlossen zu haben, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine für Frau D. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Das Unternehmen Euro Lotto Chance meinte zwar, dass dem Schreiben eine telefonische Bestellung vorausging, teilte jedoch gleichzeitig mit, dass der Vorgang storniert wurde und gegenüber Frau D. keine weiteren Forderungen gestellt werden.