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Mahnung wegen der Überschneidung einer Zahlung endlich geregelt

Im Mai 2018 hat Frau A. online Bestellungen auf der Internetseite www.wish.com gemacht und die Rechnung einen Tag vor der Zahlungsfrist bezahlt. Einige Zeit später wurde gegenüber der Konsumentin seitens eines Rechtsanwaltes im Namen des Auftraggebers Klarna AB eine Forderung in Höhe von ca. € 120,- geltend gemacht. Da Frau A. die ursprünglich geschuldete Zahlung schon davor getätigt hat und sie sich auch keiner Schuld bewusst war, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Nach Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine die Frau A. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Das Rechtsanwaltsbüro teilte mit, dass die Betreibung der Forderung eingestellt wurde und die Angelegenheit somit endgültig als erledigt betrachtet werden kann.