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Zeitungsabo mit Klagsandrohung

Frau H. hatte beim VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG Informationsdienstleistungen über das Internet bestellt. Nachdem Frau H. gekündigt hatte bekam sie vom einem Rechtsanwalt aus Deutschland eine Zahlungserinnerung bei sonstiger Klagsandrohung. Frau H. wandte sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. In seiner Stellungnahme teilte der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG mit, dass man die Missverständnisse rund um die Bestellung bedauere und man sich für die entstandenen Unannehmlichkeiten bei Frau H. entschuldige. Die Bezugs- und Widerrufskonditionen seien bei der Bestellung ersichtlich gewesen und wurden diese auch im Nachgang der Bestellung per Mail an die Konsumentin übermittelt. Man habe selbstverständlich die Abonnements mit sofortiger Wirkung storniert und die noch offenen Forderungen gegen Frau H. ausgebucht. Auch das Inkassobüro/Rechtsanwalt wurden darüber verständigt. Mit der Stornierung und der Einstellung der weiteren Belieferung betrachte man die Angelegenheit als erledigt.