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Parkkarte über Nacht eingeführt

Anfang Mai 2018 hat Herr K. ein Fitnessstudio besucht und sein Auto, wie gewohnt, auf dem Parkplatz vor dem Studio abgestellt. Laut Angaben von Herrn K. hat er einige Wochen später mit Bedauern feststellen müssen, dass ihm das Unternehmen Abschleppdienst Toman GmbH einen Zahlschein für Gebühren in Höhe von ca. € 220,- wegen Parken ohne gültige Parkkarte, zugesandt hat. Das Fitnessstudio habe nämlich zwei Wochen davor eine Art Parkkarte eingeführt, seine Nutzer jedoch nur anhand eines Zettels aufgehängt vor dem Aufzug darüber informiert. Der Konsument teilt uns weiter mit, dass er extra wegen dem darin inbegriffenen Parken einen teureren Fitnessvertrag abgeschlossen hat und nun nicht nachvollziehen kann, wieso er einen Abschleppdienst zahlen soll. Herr K. fühlte sich sehr enttäuscht und wollte die Gebühren nicht zahlen, weshalb er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich wandte. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich sowie seiner Presseabteilung konnte eine Herrn K. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Das Unternehmen Abschleppdienst Toman GmbH hat uns mitgeteilt, dass die gegenständliche Rechnung storniert wurde und dem Konsumenten gegenüber keine offenen Forderungen mehr bestehen.