Kein Auftrag erteilt, jedoch Forderung erhalten
Frau L. habe von dem Unternehmen Helmberger & Partner KG eine Forderung in Höhe von € 1.150,- erhalten. Die Konsumentin habe mit dem Unternehmen eine Vereinbarung über Detektiv-Dienstleistungen abgeschlossen, wobei sie bereits einen Betrag in Höhe von € 1.400,- an diese bezahlt hätte. Die Konsumentin habe mit dem Unternehmen lediglich zwei Termine ausgemacht. Da Frau L. die Forderung seitens des Unternehmens nicht nachvollziehen konnte beziehungsweise für unberechtigt hielt, wandte sie sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes. Durch die Intervention des Konsumentenschutzes konnte eine Kulanzlösung vereinbart werden. Helmberger & Partner KG war damit einverstanden keine gerichtlichen Schritte einzuleiten, wenn die Konsumentin einen Betrag in Höhe von € 290,- bezahlt.