Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses 16 Jahre alt gewesen!
Gegenüber Frau F. sei seitens eines Inkassobüros in Namen von CVS Fitness GmbH eine Forderung in Höhe von € 980,- geltend gemacht worden. Die Konsumentin sei zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses 16 Jahres alt und daher nur beschränk geschäftsfähig gewesen, wobei kein gesetzlicher Vertreter den Vertrag genehmigt habe. Da keine Leistungen in Anspruch genommen worden seien, sei die Konsumentin auch nicht bereit zu bezahlen. Die Konsumentin versuchte das Anliegen mit CVS Fitness GmbH zu klären, jedoch erfolglos. Daher wandte sich Frau F. hilfesuchend an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes konnte eine positive Lösung gefunden werden: der Akt wurde bei dem Inkassobüro außer Evidenz gekommen und es werden gegen Frau F. keinerlei Forderungen mehr ausgestellt.