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Verwirrung über Zinsvereinbarung

Im Jahr 2010 nahm Frau Y. bei der österreichischen Niederlassung der Teambank AG aus Deutschland einen Kredit über insgesamt € 26.100,- auf. Im November 2016 machte sie sich mit einem inzwischen eingeschalteten Inkassobüro eine Ratenvereinbarung für die noch offene Kreditsumme aus. Als die Konsumentin einige Monate später eine Aufstellung der noch offenen Forderungen erhielt, konnte sie diese jedoch nicht mit den von ihr bis dahin geleisteten Zahlungen in Einklang bringen und da sie mit dem Anliegen an die Öffentlichkeit gehen wollte, wandte sie sich damit schließlich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine für Frau Y. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die österreichische Niederlassung der Teambank AG aus Deutschland ließ über ihren Rechtsvertreter in der Sache ausrichten, dass es sich bei der für Frau Y. nicht nachvollziehbaren Differenz sowohl um Kredit- als auch Verzugszinsen handle, da eine Zinsfreistellung nicht vereinbart worden sei.