Schnupperveranstaltung holt ein
Mitte Juli 2017 wurde gegenüber Frau P. seitens eines Inkassobüros im Namen der CVS Fitness GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 700,- geltend gemacht. Laut Angaben der Konsumentin hat sie bereits im Jahr 2015 darauf hingewiesen, dass sie auf diese Forderung nicht eingehen wird. Frau P. ließ mitteilen, dass sie lediglich Mitte Mai 2014 an einer Schnupperveranstaltung teilgenommen hat. Aufgrund dessen, dass sie das Verhalten und die Vorgehensweise des Unternehmens nicht nachvollziehen konnte, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine für Frau P. vollkommen zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Das betreibende Inkassobüro ließ mitteilen, dass der Akt eingestellt wurde und an Frau P. aus dieser Angelegenheit keinerlei Forderungen mehr gestellt werden.