Achtung bei Privatparkplatz!
Mitte Juni 2017 wurde gegenüber Frau Z. seitens einer Rechtsanwaltskanzlei im Namen der CPC Car Parking Operators GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 170,- für eine Besitzstörung geltend gemacht. Laut Angaben der Konsumentin ist ihr Ehemann zusammen mit ihr irrtümlich auf einen Privatparkplatz aufgefahren. Nach Feststellung des Irrtums haben Frau Z. und ihr Ehemann den Parkplatz wieder verlassen. Die Konsumentin ließ mitteilen, dass beim Hineinfahren kein Hinweis zu finden war, dass es sich dabei um einen Privatparkplatz handelt. Die Nachforschungen der Frau Z. hätten ergeben, dass es sich hierbei um keinen Einzelfall handelt. Hilfesuchend wandte sich die Konsumentin an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau Z. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Die Rechtsanwaltskanzlei ließ mitteilen, dass Frau Z. bereits geklagt wurde und die Sache nunmehr gerichtsanhängig ist. Zusätzlich wurde mitgeteilt, dass dieser Parkplatz im Zuge mehrfacher Lokalaugenschein überprüft wurde und ist somit die ausreichende Beschilderung des Parkplatzes als Privatparkplatz festgestellt. Frau Z. hätte ihr Fahrzeug auf Privatgrund abgestellt und dieses dort mehr als 10 Minuten stehen gelassen.