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24-monatige Mitgliedschaft abgeschlossen?

Gegenüber Frau M. wurde seitens der Digital Works GmbH eine Forderung für eine einmalige Adressensuche in Höhe von € 500,- geltend gemacht. Laut Angaben der Konsumentin hat sie im Internet eine Adresse suchen wollen, wobei sie auf der Internet-Seite des Unternehmens gelandet ist. Die Konsumentin hat ihre E-Mail Adresse bekannt gegeben, jedoch keine kostenpflichtige Dienste bestellt oder gekauft. Daher konnte sie den Erhalt der hohen Forderung nicht nachvollziehen und war auch nicht bereit den offenen Betrag zu leisten. Da sie sich keiner Schuld bewusst war, hat sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt.

Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau M. zufriedenstellende Lösung gefunden werden, da das Unternehmen Digital Works GmbH bis Redaktionsschluss keine Stellung zu dieser Angelegenheit bezogen hat.