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Ich konnte dagegen nichts machen

Mitte Februar 2017 wurde gegenüber Herrn O. seitens eines Inkassobüros im Namen der Generali Versicherung AG eine Forderung in Höhe von ca. € 180,- geltend gemacht. Nach Angaben des Konsumenten wurde sein Vertrag mit dem Unternehmen gekündigt, da er anscheinend zu viele Schäden hatte und er konnte dagegen nichts unternehmen. Einige Zeit später erhielt der Konsument eine Vorschreibung über rund € 50,- seitens des Unternehmens. Da der Konsument den Erhalt der Forderung nicht nachvollziehen konnte, hat er sich mit der Generali Versicherung AG in Verbindung gesetzt, wobei ihm mitgeteilt worden sei, dass die Vorschreibung storniert werde und er diese ignorieren solle. Mit Verwunderung nahm der Konsument die ihm gegenüber geltend gemachte Forderung zur Kenntnis und zeigte sich bereit die Hauptforderung zu bezahlen, jedoch nicht die weiteren, entstandenen Kosten. Hilfesuchend wandte sich Herr O. damit an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine Herrn O. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Das betreibende Inkassobüro ließ nach Rücksprache mit der Generali Versicherung AG mitteilen, dass die Forderung aufrecht ist. Dem Konsumenten wurde angeboten, dass er einen Betrag in Höhe von ca. € 100,- in zwei Raten bezahlt. Dies hat Herr O. auch akzeptiert und somit hat sich die Angelegenheit erledigt.