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Unerklärliche Forderung erhalten

Gegenüber Frau H. wurde seitens einer Anwaltskanzlei aus Deutschland im Namen der Exclusive Claims eine unerklärliche Forderung in Höhe von ca. € 300,- geltend gemacht. Laut Angaben der Konsumentin hat sie bei diesem Unternehmen nie eine Bestellung getätigt, mit ihm nie einem Vertragsabschluss zugestimmt und auch nie einen Abo-Vertrag abgeschlossen. Daher konnte sie den Erhalt der Forderung nicht nachvollziehen und war auch nicht bereit den offenen Betrag zu begleichen. Zusätzlich war zu keinem Zeitpunkt ein kostenpflichtiger Vertrag erwünscht noch ist er dies jetzt. Da sie sich keiner Schuld bewusst war, hat sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau H. zufriedenstellende Lösung gefunden werden, da weder die Anwaltskanzlei noch Exclusive Claims bis Redaktionsschluss eine Stellung zu dieser Angelegenheit bezogen haben.