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Achtung bei der Ratenzahlungen!

Ende Februar 2017 wurde gegenüber Frau P. seitens eines Inkassobüros im Namen der CVS Fitness GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 1.100,- geltend gemacht. Laut Angaben der Konsumentin hat sie im Jänner 2014 bei dem Unternehmen zu trainieren begonnen. Im Februar 2016 hatte Frau P. eine Operation und durfte laut ihrem Arzt für längere Zeit nicht trainieren. Daraufhin hat die Konsumentin dem Unternehmen sämtliche Unterlagen zur Verfügung gestellt. Danach hätte sie seitens des Unternehmens die Information erhalten, dass der Vertrag gekündigt wurde. Da die Konsumentin den Erhalt der ihr gegenüber geltend gemachte Forderung nicht nachvollziehen konnte, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine Frau P. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Das betreibende Inkassobüro ließ mitteilen, dass nach Prüfung des Aktes zu beachten sei, dass mit Frau P. bereits im Februar 2016 eine Vereinbarung getroffen wurde. Es wurde ein Vergleich von ca. € 550,-, zahlbar in Raten, vereinbart, jedoch wurden die Raten nicht fristgerecht bezahlt und deshalb wurde die Konsumentin erneut gemahnt. Es sei noch ein Betrag in Höhe von ca. € 200,- offen. Dazu hat Frau P. Stellung bezogen und ließ mitteilen, dass sie den offenen Betrag Ende April 2017 beglichen wird.