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Umsonst das Widerrufsformular verwendet?

Mitte Februar 2017 wurde gegenüber Herrn T. seitens eines Inkassobüros im Namen der Lyon Finanz GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 500,- geltend gemacht. Laut Angaben des Konsumenten hat er sich für eine Finanzierung über die Lyon Finanz GmbH interessiert, wobei ihm auch Unterlagen zugeschickt wurden. Als er sich aber vorweg zu, für ihn nicht nachvollziehbaren, Zahlungen verpflichten sollte, hat Herr T. laut eigenen Angaben, innerhalb von 14 Tagen nach der erfolgten Bestellung des Finanzierungsvertrages seinen Widerruf erklärt. Dazu hätte er auch das Widerrufsformular der Lyon Finanz GmbH verwendet. Der Konsument hat dies dem Unternehmen zuerst elektronisch übermittelt, da er aber darauf keine Antwort erhalten hat, hat er dann seinen Widerruf mit einem eingeschriebenen Brief nochmals an das Unternehmen geschickt. Für Herr T. war das Anliegen somit erledigt. Er bekam allerdings immer noch Post seitens des Unternehmens. Daraufhin hat sich der Konsument erneut an das Unternehmen gewandt und der Lyon Finanz GmbH mitgeteilt, dass er keine weitere Unterlagen erhalten will. Da Herr T. auf keinen grünen Zweig mit dem Unternehmen kommen konnte, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine Herrn T. vollkommen zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Das betreibende Inkassobüro ließ nach Rücksprache mit dem Unternehmen mitteilen, dass er keine weiteren Mahnungen erhalten wird bzw. die Akte inzwischen geschlossen wurde.