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Wofür muss ich bezahlen?

Anfang Jänner 2017 wurde gegenüber Frau P. seitens eines Inkassobüros im Namen der T-Mobile Austria GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 440,- geltend gemacht. Laut Angaben der Konsumentin konnte sie die ihre gegenüber geltend gemacht Forderung nicht nachvollziehen. Sie hätte lediglich eine Rechnung in Höhe von ca. € 170,- zu bezahlen, jedoch hätte sich diesbezüglich mit dem Unternehmen in Verbindung gesetzt und mitgeteilt, dass sie den Betrag nicht sofort bezahlen kann, da sie eine Rechnung vom Finanzamt begleichen musste. Die Konsumentin hätte der T-Mobile Austria GmbH auch bekannt gegeben, dass sie im Jänner 2017 die Rechnung bezahlen kann. Das sie den Erhalt der Forderung nicht nachvollziehen konnte, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch die Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine Frau P. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Das betreibende Inkassobüro ließ mitteilen, dass die offenen Forderung den Ratenplan für die Hardwarefinanzierung vom Juli 2016 betrifft. Laut Auskunft des Inkassobüros wurde der gesamte Ratenplan fällig gestellt, weil die vereinbarte Ratenzahlung nicht eingehalten wurde. Des Weiteren erhielt Frau P. in der Zwischenzeit vom selben Inkassobüro eine weitere Forderung über einen Betrag in Höhe von ca. € 1.400,- für offene Forderungen bei der T-Mobile Austria GmbH. Diesbezüglich wurde der Frau P. eine Ratenzahlung angeboten. Die Konsumentin ersuchte um Ratenvereinbarung ab Mai 2017 über einen Betrag in Höhe von jeweils ca. € 50,- für beide . Das betreibende Inkassobüro hat den Vorschlag der Konsumentin akzeptiert.