Eine unerklärliche Forderung?
Gegenüber Frau M. wurde seitens der Anwaltskanzlei Rechtsanwälte Yildiz & Kollegen aus Bremen, Deutschland im Namen einer unbekannten Mandantschaft eine Forderung in Höhe von ca. € 500,- geltend gemacht. Da die Konsumentin laut eigenen Angaben keinen Vertrag mit der Mandantschaft abgeschlossen hat, konnte sie die erhaltene Forderung nicht nachvollziehen. Zusätzlich war mit der unbekannten Mandantschaft zu keinem Zeitpunkt ein kostenpflichtiger Vertrag erwünscht noch sei er dies jetzt. Da sie sich keiner Schuld bewusst war, hat sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau M. zufriedenstellende Lösung gefunden werden, da die Anwaltskanzlei Rechtsanwälte Yildiz & Kollegen bis Redaktionsschluss keine Stellung zu dieser Angelegenheit bezogen hat.