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Bauliche Mängel am Gartengeländer?

Im Juli 2015 hat sich Frau N. von der Kunstschmiede Kurt Oberwanger ein Angebot für die Renovierung des Geländers in ihrem Garten zum Preis von ca. € 23.480,- machen lassen, welches sie folglich auch angenommen hat. Die Konsumentin teilt weiter mit, dass während der Durchführung der Arbeiten mehrere Probleme entstanden sind und, dass die Arbeiten bis dato nicht fertiggestellt wurden, obwohl sie bis jetzt eine Zahlung von insgesamt ca. € 21.380,- getätigt hat. Frau N. meint, dass zusätzlich zum Angebot sechs Lampenhalterungen inklusive Lackierung und ein Eisenwickelrahmen dazu gekommen sind, wofür das Unternehmen einen Betrag in Höhe von ca. € 2.590,- verlangt. Laut Angaben der Konsumentin erklärte sie sich bereit für die fertiggestellte Arbeit inklusive Mängelbehebung einen Betrag in Höhe von ca. € 26.075,- abzüglich der bisherigen Zahlungen zu zahlen. Völlig überrascht musste Frau N. feststellen, dass das Unternehmen in der Schlussrechnung einen Betrag in Höhe von ca. € 35.250,- ohne Mängelbehebung von ihr verlangt. Für die Konsumentin ist dies nicht nachvollziehbar, da die Schlussrechnung nicht dem Angebot entspricht. Hilfesuchend wandte sich Frau N. an den Konsumentenschutz Verband Österreich, damit ihr Anliegen veröffentlicht wird.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine für Frau N. zufriedenstellende Lösung erzielt werden, da das Unternehmen der Meinung ist, dass die Arbeiten erst nach Fertigstellung reklamiert wurden. Laut Angaben der Firma Kunstschmiede Kurt Oberwanger wurde die Konsumentin immer auf dem Laufenden gehalten und die Arbeiten auf ihren Wunsch auch abgeändert. Das Unternehmen ließ weiter mitteilen, dass Frau N. bereits ein neutraler Gutachter angeboten wurde, damit die Arbeiten vor Ort überprüft werden - dies jedoch erfolglos. Die Firma Kunstschmiede Kurt Oberwanger meint, dass der Konsumentin die Kostenaufstellung detailliert erklärt wurde und, dass es in dieser Causa Meinungsverschiedenheiten gäbe, welche man außergerichtlich klären möchte. Frau N. zeigte sich mit der Antwort des Unternehmen nicht einverstanden und ersuchte um Behebung der Mängel oder Rückerstattung eines entsprechenden Betrages, damit ein anderes Unternehmen mit der Fertigstellung des Geländers beauftragt werden kann. Daraufhin gab die Firma Kunstschmiede Kurt Oberwanger keine Stellungnahme ab, sondern hat ihre rechtsfreundliche Vertretung eingeschaltet, welche von der Konsumentin einen Betrag in Höhe von ca. € 12.670,- für die durchgeführten Arbeiten verlangt. Bis Redaktionsschluss wurde keine weitere Stellungnahme bezüglich dieser Angelegenheit abgegeben.