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Ich weiß was ich bestellt habe!

Anfang Dezember 2016 wurde gegenüber Frau B. seitens eines Inkassobüros im Namen der Designlounge-hh eine Forderung in Höhe von ca. € 170,- geltend gemacht. Laut Angaben der Konsumentin wurde sie seitens des Unternehmens informiert, dass sie angeblich Anfang Juni 2016 zwei Hoodies um ca. € 83,- bestellt hätte. Frau B. hat, laut eigenen Angaben, zu keinem Zeitpunkt irgendwelche Produkte bestellt bzw. erhalten. Die Konsumentin ließ mitteilen, dass sie zwar einmal auf die Webseite des Unternehmen geschaut hat, aber nie eine Bestellung gemacht und auch nie irgendeinen "Kauf-Button" oder ähnliches gedrückt hat. Frau B. wurde auch nie über einen angeblichen Kauf informiert, erst durch eine Monate später völlig überraschend eingelangte Rechnung für die Hoodies, die sie nie erhalten hat. Hilfesuchend wandte sich die Konsumentin an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte letztendlich eine Frau B. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Das Unternehmen ließ mitteilen, dass die Aussagen der Konsumentin nicht bestätigt werden können. Angeblich hätte Frau B. eine Bestellung getätigt, welche nicht bezahlt wurde. Daraufhin hat die Konsumentin Stellung zu den Angaben des Unternehmens genommen und ließ mitteilen, dass sie erst sechs Monate nach ihrer angeblichen Bestellung eine Rechnung bekommen hat. Frau B. bestand weiterhin auf ihrer Aussage und teilte dem Unternehmen erneut mit, dass sie keine Bestellung getätigt hat. Daraufhin ließ die Designlounge-hh mitteilen, dass der Zeitpunkt wann das Unternehmen seine Kunden mahnt selbstverständlich dem Unternehmen überlassen ist. Frau B. sollte, laut Aussage des Unternehmens, froh sein, dass in dieser Zeit keine Mahngebühren angefallen sind und die Konsumentin wurde letztmalig um die Begleichung der offenen Rechnungssumme gebeten. Frau B. hat nach Erhalt der Antwort das Unternehmen um eine Erklärung ersucht, wieso sie, wenn sie eine Bestellung getätigt hätte, bis dato die Produkte nicht erhalten hat. Die Konsumentin sah nicht ein eine Forderung zu bezahlen, obwohl sie keine Bestellung getätigt hat. Die Designlounge-hh gab dann die Antwort, dass der Versand der Ware nach Geldeingang erfolge. Da Frau B. die Forderung auf keinem Fall beglichen wollte, hat sie das Unternehmen ersucht ihr sämtliche Unterlagen zur Bestellung der Ware zu übermitteln. Die Designlounge-hh hat Frau B. einen Screenshot der Bestellung übermittelt, aber die Konsumentin war weiterhin der Meinung, dass sie keine Bestellung getätigt hat. Frau B. meint, dass die Unterlagen die das Unternehmen ihr übersandt hat, eigentlich nicht viel beweisen können. Sie könne sich auch so eine Bestellung zusammensetzen. Abschließend wies die Konsumentin erneut darauf hin, dass sie zu keinem Zeitpunkt eine Bestellung getätigt hat. Überraschend kam dann die Information von Designlounge-hh, dass dieser Fall schon aus Kulanz geschlossen wurde.