Vertragsabschluss nicht zugestimmt - hohe Forderung erhalten?
Gegenüber Frau P. wurde seitens einer Rechtsanwaltskanzlei im Namen der CVS Fitness GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 2.200,- geltend gemacht. Laut Angaben der Konsumentin war sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses minderjährig. Da sie keinen Vertrag abschließen konnte, wurde die Mutter der Konsumentin angerufen und in das Studio auf ein Gespräch eingeladen. Da damals einem Vertragsabschluss ausdrücklich nicht zugestimmt wurde, konnte die Konsumentin den Erhalt der hohen Forderung nicht nachvollziehen. Hilfesuchend hat sich Frau P. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine Frau P. vollkommen zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Der Vertrag wurde aufgelöst und zukünftig werden keine Forderungen mehr gestellt.