Einmalige Bestellung
Mitte Oktober 2016 wurden gegenüber Frau M. seitens einer Rechtsanwaltskanzlei im Namen der Klarna AB zwei Forderungen in Höhe von insgesamt ca. € 300,- geltend gemacht. Laut Angaben der Konsumentin konnte sie den Erhalt der Forderungen nicht nachvollziehen, zumal sie die bei dem Unternehmen bestellten und tatsächlich gelieferten Produkte zur Gänze bezahlt hat. Die in der Forderung angegebenen Produkte hat Frau M., laut eigenen Angaben, zu keinem Zeitpunkt bestellt bzw. erhalten. Hilfesuchend wandte sich die Konsumentin an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine Frau M. vollkommen zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Die Rechtsanwaltskanzlei ließ mitteilen, dass auf Basis der von der Konsumentin vorgelegten Unterlagen die Zahlungen nicht zugeordnet werden können. Unabhängig davon hat der Zahlungsdienstleister im Sinne einer gütlichen Einigung von einer weiteren Betreibung der Forderungen Abstand genommen und somit wurden die Forderungen storniert.