Kostenpflichtige Registrierung
Gegenüber Frau B. und ihrer Mutter wurde seitens der B2B Web Consulting GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 600,- geltend gemacht. Laut Angaben der Konsumentin hat sie im Jahre 2015 im Internet ein Kochrezept gesucht, wobei sie die Seite www.profi-kochrezepte.de besucht hat. Infolgedessen hat sie zwei Registrierungen, für sich und ihre Mutter, getätigt. Mit Bedauern musste sie durch den Erhalt der Forderung feststellen, dass kostenpflichtige Verträge abgeschlossen wurden. Um das Anliegen zu einem Abschluss zu bringen, hat sie den offenen Betrag einbezahlt. Da sie sich keiner Schuld bewusst war und da ihr das Unternehmen weiterhin Forderungen sandte, wandte sich Frau B. hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau B. zufriedenstellende Lösung gefunden werden, da das Unternehmen B2B Web Consulting GmbH bis Redaktionsschluss keine Stellung zu dieser Angelegenheit bezogen hat.