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Minderjährige und FatKiller-Pillen

Gegenüber Frau W. wurde seitens eines Inkassobüros im Namen der FatKiller bzw. Aliaz Cooperation SIA eine Forderung in Höhe von ca. € 220,- geltend gemacht. Die Konsumentin hat sich lediglich über eine auf Facebook aufgetretene Werbung über Vitaminprodukte informiert. Obwohl Frau W. zu keinem Zeitpunkt eine Bestellung getätigt hat, wurden ihr unaufgefordert FatKiller-Pillen zugesendet. Laut Angaben der Konsumentin hat sie nie einem Vertragsabschluss zugestimmt und außerdem ist sie auch minderjährig. Da Frau W. den Erhalt der Forderung nicht nachvollziehen konnte, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine für Frau W. zufriedenstellende Lösung erreicht werden. Das Unternehmen ließ mitteilen, dass die Forderung ausgebucht wurde.