Unbekannte Auftraggeberin stellt Forderungen?
Gegenüber Herrn A. wurde im August 2016 seitens des Inkassobüros EK Flex B.V. im Namen einer Auftraggeberin eine Forderung in Höhe von ca. € 300,- geltend gemacht. Der Konsument hat nie eine Bestellung getätigt, nie einem Vertragsabschluss zugestimmt und nie einen Abo-Vertrag abgeschlossen. Daher konnte er den Erhalt der gegenständlichen Forderung nicht nachvollziehen. Da Herr A. der Meinung war, dass die Forderung nicht korrekt ist und da er nicht mehr mit Mahnungen belästigt werden wollte, da er keine Online-Bestellungen getätigt habe, hat er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Herrn A. zufriedenstellende Lösung gefunden werden, da weder das Inkassobüro EK Flex B.V. noch die unbekannte Auftraggeberin bis Redaktionsschluss Stellung in dieser Angelegenheit bezogen haben.