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Trotz Bezahlung, weitere Forderungen

Im Oktober 2015 hat sich der Sohn von Frau M. bei der Firma Fahrschule Rapid bezüglich des B-Führerscheins
angemeldet. Die Konsumentin teilt uns weiter mit, dass das Unternehmen im April 2016 ihrem Sohn gegenüber eine Forderung in Höhe von ca. € 150,- geltend gemacht wurde, obwohl dieser die bezahlten Leistungen noch nicht konsumiert hat. Als nächstes folgte eine Mahnung in Höhe von ca. € 160,- wonach sich der Vater mit der Firma Fahrschule Rapid in Verbindung setzte. Laut Angaben der Konsumentin hat das Unternehmen die Polizei gerufen, als der Vater mit den bezahlten Rechnungen vor Ort kommen wollte, da der Vater angeblich eine Bombendrohung ausgesprochen habe. Hilfesuchend hat sich Frau M. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt, da sie von der Firma Fahrschule Rapid eine detaillierte Kostenauflistung haben möchte, damit sie die Sache klären kann. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau M. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Nach Kontaktaufnahme mit der Firma Fahrschule Rapid wurde uns bis Redaktionsschluss keine Antwort bezüglich der entstandenen Unannehmlichkeiten gegeben.